
Gelbe Säuleneibe
Taxus Baccata 'Fastigiata Aureomarginata'
Kurzsteckbrief
Licht
Sonne, Halbschatten
Wasserbedarf
mittel
Wuchshöhe (cm)
Breite: 50-250, Höhe: 200-500
Blütezeit
März bis April
Winterhärte
Z6 (-23,4° bis -17,8°)
Giftigkeit
unscheinbar/keine, fruchtähnliche Samen
Synonym
Gold-Säuleneibe
Pflanzengruppe
Nadelgehölze, Heckenpflanzen, Immergrüne, Kübelpflanzen
Familie
Taxaceae
Herkunft
Züchtung, Wildart: Europa, Kaukasus, Kleinasien, NW-Afrika, Madeira
Verwendung
Heckenpflanze, Rabatten, Solitär, Kübelpflanze, Dachbegrünung, Schattengarten, Ziergehölz, Gehölzrand
Besonderheiten
stadtklimafest, geeignet als Nistplatz, Attraktiv für Insekten, trockenheitsverträglich, Formschnitt / Formgehölz, Heilpflanze, Sichtschutz, auch im Winter schön, Heimisch, stark giftig
Wuchshöhe (cm)
Breite: 50-250, Höhe: 200-500
Ausschlusskriterien
stark giftig
Herbstfärbung
Keine Informationen
Dekoaspekte
Blattschmuck, malerischer Wuchs
Laubrhythmus
immergrün
Laub
Nadeln
Winterhärte
Z6 (-23,4° bis -17,8°)
Nutzpflanzen
Heilpflanze
Licht
Sonne, Halbschatten
Boden
normal feucht/frisch, sandig, lehmig, humusreich, durchlässig, nährstoffreich, anspruchslos
Schnitt
schnittverträglich
Düngung
Keine Informationen
Wasserbedarf
mittel
Vermehrung
Stecklinge/Steckhölzer
Blüten
blühend, zweihäusig (März bis April)
Blütenfarben
gelb, gelbgrün
Blütenform
unscheinbar
Blütengröße
klein (< 5 cm)
Blütenstand
Zapfen
Blattfarbe
dunkelgrün, gelb, gelb-grün, panaschiert
Blattform
nadelartig
Blattrand
ganzrandig
Blattstellung
wechselständig
Früchte
unscheinbar/keine, fruchtähnliche Samen
Fruchtfarbe
rot
Für dichteres Wachstum stutzt man Eiben-Hecken im März vor dem Neuaustrieb ein bis zwei Zentimeter zurück. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt Hecken und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Korrigierende Formschnitte sind dagegen erlaubt. Bei solchen Formschnitten unbedingt darauf achten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.
Ende Juni schneidet man um den Johannistag (24. Juni) herum den Zuwachs bei der Eiben-Hecke zurück, um ein schönes dichtes Wuchsbild zu erhalten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt Hecken und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Korrigierende Formschnitte sind dagegen erlaubt. Bei solchen Formschnitten unbedingt darauf achten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.




