
Japanische Zwergeibe 'Nana'
Taxus Cuspidata 'Nana'
Kurzsteckbrief
Licht
Sonne, Halbschatten
Wasserbedarf
mittel
Wuchshöhe (cm)
Breite: 200-500, Höhe: 100-200
Blütezeit
März bis April
Winterhärte
Z4 (-34,5° bis -28,9°)
Giftigkeit
fruchtähnliche Samen
Synonym
Keine Informationen
Pflanzengruppe
Nadelgehölze, Heckenpflanzen, Immergrüne, Kübelpflanzen
Familie
Taxaceae
Herkunft
Züchtung; Wildart: Russland bis China, Japan
Verwendung
Heckenpflanze, Beet, Rabatten, Solitär, Kübelpflanze, Dachbegrünung, Ziergehölz
Besonderheiten
stadtklimafest, Früchte geeignet als Vogelfutter, Formschnitt / Formgehölz, auch im Winter schön, stark giftig
Wuchshöhe (cm)
Breite: 200-500, Höhe: 100-200
Ausschlusskriterien
stark giftig
Herbstfärbung
Keine Informationen
Dekoaspekte
Blattschmuck, malerischer Wuchs, Samenschmuck
Laubrhythmus
immergrün
Laub
Nadeln
Winterhärte
Z4 (-34,5° bis -28,9°)
Nutzpflanzen
Keine Informationen
Licht
Sonne, Halbschatten
Boden
normal feucht/frisch, humusreich, durchlässig, nährstoffreich
Schnitt
schnittverträglich
Düngung
Keine Informationen
Wasserbedarf
mittel
Vermehrung
Stecklinge/Steckhölzer
Blüten
blühend, zweihäusig (März bis April)
Blütenfarben
gelb
Blütenform
unscheinbar
Blütengröße
klein (< 5 cm)
Blütenstand
Zapfen
Blattfarbe
hellgrün, gelb-grün, grün, glänzend grün
Blattform
nadelartig
Blattrand
ganzrandig
Blattstellung
wechselständig
Früchte
fruchtähnliche Samen
Fruchtfarbe
rot
Für dichteres Wachstum stutzt man Eiben-Hecken im März vor dem Neuaustrieb ein bis zwei Zentimeter zurück. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt Hecken und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Korrigierende Formschnitte sind dagegen erlaubt. Bei solchen Formschnitten unbedingt darauf achten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.
Ende Juni schneidet man um den Johannistag (24. Juni) herum den Zuwachs bei der Eiben-Hecke zurück, um ein schönes dichtes Wuchsbild zu erhalten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt Hecken und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Korrigierende Formschnitte sind dagegen erlaubt. Bei solchen Formschnitten unbedingt darauf achten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.




