Zwerg-Eibe 'Renkes Kleiner Grüner'®
Taxus Baccata 'Renkes Kleiner Grüner'®
Kurzsteckbrief
Licht
Sonne, Halbschatten, Schatten
Wasserbedarf
mittel
Wuchshöhe (cm)
Breite: 20-70, Höhe: 60-80
Blütezeit
März bis April
Winterhärte
Z6 (-23,4° bis -17,8°)
Giftigkeit
Nicht giftig
Synonym
Eibe 'Renke's Kleiner Grüner'®
Pflanzengruppe
Nadelgehölze, Heckenpflanzen, Immergrüne, Kübelpflanzen
Familie
Taxaceae
Herkunft
Zufallssämling Baumschule Renke zur Mühlen 2001, Wildart: Europa, Kaukasus, Kleinasien, NW-Afrika, Madeira
Verwendung
Heckenpflanze, Beet, Rabatten, Bodendecker, Kübelpflanze, Dachbegrünung, Schattengarten, Balkon und Terrasse, Gehölzrand
Besonderheiten
stadtklimafest, Attraktiv für Insekten, für Gartenanfänger geeignet, trockenheitsverträglich, Formschnitt / Formgehölz, Heilpflanze, berühmte Züchtung, auch im Winter schön, Heimisch, stark giftig
Wuchshöhe (cm)
Breite: 20-70, Höhe: 60-80
Ausschlusskriterien
stark giftig
Herbstfärbung
Keine Informationen
Dekoaspekte
Blattschmuck
Laubrhythmus
immergrün
Laub
Keine Informationen
Winterhärte
Z6 (-23,4° bis -17,8°)
Nutzpflanzen
Heilpflanze
Licht
Sonne, Halbschatten, Schatten
Boden
neutral, alkalisch, normal feucht/frisch, humusreich, durchlässig, anspruchslos
Schnitt
schnittverträglich
Düngung
Keine Informationen
Wasserbedarf
mittel
Vermehrung
Stecklinge/Steckhölzer
Blüten
blühend, zweihäusig (März bis April)
Blütenfarben
gelb, gelbgrün
Blütenform
unscheinbar
Blütengröße
klein (< 5 cm)
Blütenstand
Zapfen
Blattfarbe
dunkelgrün, glänzend grün
Blattform
nadelartig
Blattrand
ganzrandig
Blattstellung
wechselständig
Früchte
Keine Informationen
Fruchtfarbe
Keine Informationen
Für dichteres Wachstum stutzt man Eiben-Hecken im März vor dem Neuaustrieb ein bis zwei Zentimeter zurück. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt Hecken und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Korrigierende Formschnitte sind dagegen erlaubt. Bei solchen Formschnitten unbedingt darauf achten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.
Ende Juni schneidet man um den Johannistag (24. Juni) herum den Zuwachs bei der Eiben-Hecke zurück, um ein schönes dichtes Wuchsbild zu erhalten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt Hecken und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Korrigierende Formschnitte sind dagegen erlaubt. Bei solchen Formschnitten unbedingt darauf achten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.






