Rosa-dunkelrote Buche
Fagus Sylvatica 'Roseomarginata'
Kurzsteckbrief
Licht
Sonne, Halbschatten, Schatten
Wasserbedarf
hoch
Wuchshöhe (cm)
Breite: 600-800, Höhe: 300-1200
Blütezeit
April bis Mai
Winterhärte
Z5 (-28,8° bis -23,4°)
Giftigkeit
schwach giftig, Nuss, Spaltfrucht
Synonym
Fagus sylvatica 'Purpurea Tricolor', Buntblättrige Buche, Rosabunte Blut-Buche
Pflanzengruppe
Laubgehölze
Familie
Fagaceae
Herkunft
Züchtung, Wildart: Europa
Verwendung
Heckenpflanze, Solitär, Ziergehölz
Besonderheiten
bedingt giftig, stadtklimafest, wildbissfest, geeignet als Nistplatz, Früchte geeignet als Vogelfutter, für Gartenanfänger geeignet, Formschnitt / Formgehölz, ökologisch wertvoll, Sichtschutz, Heimisch, Schmetterlingsfreundlich
Wuchshöhe (cm)
Breite: 600-800, Höhe: 300-1200
Ausschlusskriterien
bedingt giftig
Herbstfärbung
bronzefarben, braunrot
Dekoaspekte
Blattschmuck
Laubrhythmus
laubabwerfend
Laub
Keine Informationen
Winterhärte
Z5 (-28,8° bis -23,4°)
Nutzpflanzen
Öllieferant, Blatt, Samen, Kohlenhydratlieferant, Genussmittelpflanzen, Blattgemüse und Blattsalate
Licht
Sonne, Halbschatten, Schatten
Boden
neutral, alkalisch, normal feucht/frisch, lehmig, humusreich, durchlässig, tiefgründig, nährstoffreich
Schnitt
schnittverträglich
Düngung
mehrfach Düngen in der Wachstumsphase
Wasserbedarf
hoch
Vermehrung
Aussaat, Stecklinge/Steckhölzer, Veredlung
Blüten
blühend, einhäusig (April bis Mai)
Blütenfarben
braun, grün
Blütenform
einfach, glockenförmig, reduziert
Blütengröße
klein (< 5 cm)
Blütenstand
Dichasium, Köpfchen
Blattfarbe
panaschiert, braunrot, rotgrün, behaart, rosa
Blattform
eiförmig, elliptisch
Blattrand
gewellt
Blattstellung
wechselständig
Früchte
schwach giftig, Nuss, Spaltfrucht
Fruchtfarbe
braun
Nach dem Johannistrieb (um den 24.06), alles auf die gewünschte Länge zurückschneiden, um die Form zu wahren und die Pflanzen vital zu halten. Vorteilhaft für den Heckenschnitt ist eine schlanke, nach ob hin schmaler werdende Trapezform (Licht!). Scharfes und sauberes Schnittwerkzeug verwenden, Arbeitsschutz beachten! Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt Hecken und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Korrigierende Formschnitte sind dagegen erlaubt. Bei solchen Formschnitten unbedingt darauf achten, dass keine brütenden Vögel gestört werden.
Bei Bedarf kann die Rotbuche auch zweimal im Jahr geschnitten werden. Der Schnitt im Februar sollte nicht zu drastisch ausfallen, sondern primär der Auslichtung dienen. Schwerpunkt des Rückschnittes liegt im Juni/Juli (darauf achten, dass sich kein Vogelnachwuchs in der Hecke befindet!). Vorteilhaft für den Heckenschnitt ist eine schlanke, nach ob hin schmaler werdende Trapezform (Licht!). Scharfes und sauberes Schnittwerkzeug verwenden, Arbeitsschutz beachten!







